Finanzierung

Wichtige Informationen vorab

Haben Sie sich entschieden, eine Psychotherapie zu machen und wissen nicht, wie Sie vorgehen sollen?

Erst sollten Sie klären, ob Sie über die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse abrechnen möchten, oder über die Zusatzversicherung – oder ob Sie bereit sind, die Kosten für die Behandlung selbst zu übernehmen.

Die Behandlungskosten für eine Psychotherapie in meiner Praxis werden teilweise von den Zusatzversicherungen übernommen, nicht aber von der Grundversicherung.

Der Grund dafür ist, dass Psychotherapeut:innen sich im Zuge der Neuregelung der psychologischen Psychotherapie entscheiden mussten, ob sie weiterhin selbständig abrechnen wollen oder über das Anordnungsmodell mit festgelegten Tarifen. Bei letzterem kann – unter der Bedingung, dass eine psychische Krankheit vorliegt – Psychotherapie seit dem 1. Juli 2023 über die obligatorische Krankenversicherung (OKP) abgerechnet werden. Das neue System wurde eingeführt, um der Versorgungsknappheit für psychische Krankheiten in der Schweiz zu begegnen, die aufgrund des Mangels an Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie (FMH) aufgetreten ist.

Eine Psychotherapie, die über die Grundversicherung der Krankenkasse abgerechnet werden kann, erfordert eine psychiatrische Diagnose. Diese kann später relevant werden, beispielsweise beim Abschliessen bestimmter Versicherungen. Daher sollte man sich – gerade bei Kurzzeittherapien – vorher gut überlegen, ob man eine psychiatrische Diagnose möchte.

In meiner Praxis wird nur dann eine Diagnose gestellt, wenn Klient:innen dies ausdrücklich wünschen.

Aus diesem Grund wird nach wie das bisherige Modell weitergeführt. Dies bedeutet, dass die Kosten für die Therapie von den Klient:innen selbst bezahlt werden oder ein Teil von der Zusatzversicherung übernommen wird.

Was tun, wenn Sie über die Zusatzversicherung abrechnen möchten?

Klären Sie ab, ob Sie eine Zusatzversicherung haben und wenn ja, welche Bedingungen seit dem 1. Januar 2023 gelten.

Die Zusatzversicherungen sind unterschiedlich mit der neuen Situation umgegangen und haben teilweise  ihre Vertragsbedingungen angepasst. Am besten erkundigen Sie sich persönlich bei Ihrer Zusatzversicherung.

Klären Sie vor der Psychotherapie ab, ob Sie eine ärztliche Überweisung einreichen müssen, damit ein Teil der Kosten übernommen wird.

Wenn Sie sich für eine Psychotherapie mit Zusatzversicherung oder als Selbstzahlerin entschieden haben, schreiben Sie mir einfach eine kurze Mail mit Ihrem Anliegen und notieren Sie Ihre Telefonnummer, sowie die Zeiten, zu denen Sie erreichbar sind. Die Mailadresse lautet: michelle.graf(at)hin.ch

Sie können mich auch direkt unter dieser Nummer erreichen: 076 594 17 02.

Was tun, wenn Sie über die Grundversicherung abrechnen möchten?

Für eine Psychotherapie, welche von der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse übernommen wird, benötigen Sie eine Verordnung Ihres Hausarztes. Ihr Hausarzt kann dazu im persönlichen Kontakt mit Ihnen einschätzen, ob eine Psychotherapie aus medizinischer Sicht notwendig ist. Er überweist Sie anschliessend zu einer passenden Psychotherapeutin oder vereinbart mit Ihnen, dass Sie eine Therapeutin suchen, an die er die Zuweisung schicken kann. Klären Sie mit der Therapeutin Ihrer Wahl ab, ob sie mit dem Anordnungsmodell arbeitet. Nur dann werden die Kosten von der Grundversicherung übernommen.